BMF-Schreiben zu § 50i Abs. 2 EStG
Wurden vor dem 29.6.2013 Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens oder Anteile i. S. v. § 17 EStG in das Betriebsvermögen einer gewerblich geprägten oder gewerblich infizierten Personengesellschaft übertragen und ist hierbei die Besteuerung der stillen Reserven unterblieben (sog. 50i-Gesellschaft), können nach § 50i Abs. 2 EStG Umwandlungen, Einbringungen oder - unentgeltliche - Übertragungen entgegen der sonst geltenden Regelungen zur Buchwertfortführung zwingend zur Aufdeckung der stillen Reserven und zu deren Versteuerung führen. ...lesen Sie mehr