Zulagenschädlicher Einsatz von Brennerstationen und Notebooks außerhalb des Fördergebiets
Die Verwaltungsregelung zu den Baugeräten ist großzügiger als die für die "anderen" Wirtschaftsgüter. Mit solchen Geräten, die über Monate hinweg außerhalb der Betriebsstätte des Investors eingesetzt werden, sind Brennerstationen nicht zu vergleichen. Notebooks sind ohnehin keine Wirtschaftsgüter, die ihrer Art nach dazu bestimmt sind, außerhalb der Betriebsstätte des Investors eingesetzt zu werden. ...lesen Sie mehr