Kein Abzug finaler ausländischer Betriebsstättenverluste
Sieht das zwischen Deutschland und dem Betriebsstättenstaat vereinbarte DBA die Freistellung von Betriebsstättengewinnen vor, können Verluste der Betriebsstätte laut BFH auch dann nicht von der inländischen Bemessungsgrundlage abgezogen werden, wenn diese im Betriebsstättenstaat steuerlich unter keinen Umständen verwertbar und damit „final“ sind. ...lesen Sie mehr