Unentgeltliche Verpflegung auf Offshore-Plattform stellt keinen Arbeitslohn dar
Die unentgeltliche Verpflegung für Mitarbeiter auf einer Offshore-Plattform stellt keinen lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers daran wegen besonderer betrieblicher Abläufe den Vorteil der Arbeitnehmer bei weitem überwiegt. Ein solches überwiegendes eigenbetriebliches Interesse liegt etwa vor, wenn die Mitarbeiter aufgrund der beengten Räumlichkeiten keine Möglichkeit haben, sich selbst zu verpflegen, und die Verpflegung das übliche Maß in der Offshore-Branche nicht übersteigt. ...lesen Sie mehr