DBA-Sperrwirkung gegenüber Einkünftekorrektur bei Teilwertabschreibung eines unbesicherten Darlehens im Konzern
Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. IV DBA-Großbritannien 1964) ermöglicht eine Einkünftekorrektur nach nationalen Vorschriften der Vertragsstaaten nur dann, wenn der zwischen den verbundenen Unternehmen vereinbarte Preis (hier: Darlehenszins) seiner Höhe nach dem Fremdvergleichsmaßstab nicht standhält. Er ermöglicht nicht die Korrektur einer Abschreibung, die (nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG 2002) auf den Teilwert der Forderung auf Rückzahlung der Darlehensvaluta und auf Zinsrückstände vorzunehmen ist, weil die inländische Muttergesellschaft das Darlehen ihrer ausländischen Tochtergesellschaft in fremdunüblicher Weise unbesichert begeben hat. ...lesen Sie mehr