Bemessung der Beschwer bei steuerlicher Auskunftsverpflichtung
Wird der Unterhaltsschuldner erstinstanzlich zur Vorlage von Einkommensteuererklärungen verpflichtet, deren Existenz er bestreitet, so ist zur Bemessung der Beschwer durch Auslegung zu ermitteln, ob das AG ihn zur Erstellung verpflichten wollte oder ob es gegebenenfalls irrig von deren Existenz ausging. Hat die Auskunftsverpflichtung, gegen die sich der Unterhaltsschuldner zur Wehr setzt, keinen vollstreckbaren Inhalt oder ist sie auf eine unmögliche Leistung gerichtet, erhöht sich die Beschwer regelmäßig um die mit der Abwehr einer insoweit ungerechtfertigten Zwangsvollstreckung verbundenen Kosten. ...lesen Sie mehr