Berechnung der Gebühr für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft
Der Wert für die Bemessung der Gebühr, die für eine verbindliche Auskunft durch die Finanzbehörde zu entrichten ist, richtet sich nach dem Antrag und wird in Anlehnung an den Streitwert eines gerichtlichen Verfahrens berechnet. Nicht gestellte Fragen sind - weder erhöhend noch mindernd - zu berücksichtigen, auch wenn sie sich als Folgefragen aus dem Antrag ergeben können. ...lesen Sie mehr