Kursverluste bei Fremdwährungsdarlehen
Kursverluste und höhere Tilgungsleistungen aufgrund wechselkursbedingter Schwankungen von Fremdwährungsdarlehen sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Bei wechselkursbedingten Erhöhungen der Darlehensstände zum Jahresende nebst den erbrachten Tilgungsleistungen handelt es sich um (noch nicht realisierte) Vermögensverluste in der nicht steuerbaren Privatsphäre, nicht jedoch um Werbungskosten. ...lesen Sie mehr