Voraussetzungen für die Bildung passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Die Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens kommt nur in Betracht, wenn eine Einnahme erfolgswirksamen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellt. Nach Auffassung des BFH ist eine Schätzung dieses Zeitraums nur zulässig, wenn sie auf allgemeingültigen Maßstäben beruht. ...lesen Sie mehr