Grunderwerbsteuerliche Ersatzbemessungsgrundlage ab 1.1.2009 nicht mehr anwendbar
In Fällen des Erwerbs einer Immobilie, in denen keine Gegenleistung vorhanden oder zu ermitteln ist, sowie in Fällen von Umstrukturierungen oder Änderungen des Gesellschafterbestands, durch die Grunderwerbsteuer ausgelöst wird, ist der Ermittlung der Steuer eine Ersatzbemessungsgrundlage zu Grunde zu legen. Die Regelung dazu ist laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig und auf Erwerbsvorgänge ab dem 1.1.2009 nicht mehr anzuwenden. ...lesen Sie mehr