Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
Der BFH wendet zur umsatzsteuerlichen Beurteilung, ob es sich bei Leistungen für eine Betriebsveranstaltung um Aufmerksamkeiten gegenüber den Betriebsangehörigen handelt, unverändert eine Freigrenze von 110 Euro an. Bei deren Überprüfung sind explizit auch Kosten des äußeren Rahmens einzubeziehen. ...lesen Sie mehr