Zur Zuordnung von Steuerschulden im Zusammenhang mit Leibrenten
Zwar folgt nach BFH-Auffassung alleine aus der Zugehörigkeit einer Forderung zur Masse nicht, dass die mit dieser Forderung zusammenhängenden Verbindlichkeiten stets Masseverbindlichkeiten sind. Andererseits hat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur noch der Insolvenzverwalter die Verfügungsmacht über die Insolvenzmasse. ...lesen Sie mehr