Aufwendungen zur Beseitigung eines Ölschadens keine Nachlassverbindlichkeit
Aufwendungen zur Beseitigung eines erst nach dem Zeitpunkt des Erbfalls entdeckten Ölschadens sind nicht steuermindernd als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen. Dass der Erblasser durch den Einkauf von ungeeignetem Öl die Ursache für die zur Schadensbeseitigung erforderlichen Aufwendungen gesetzt hat, reicht für den Abzug der Aufwendungen als Nachlassverbindlichkeiten nicht aus. ...lesen Sie mehr