Autorenlesungen vor Publikum können theaterähnlich sein und dem ermäßigten Steuersatz unterliegen
Zwar stellt eine reine Autorenlesung vor Publikum weder eine Theatervorführung noch eine den Theatervorführungen vergleichbare Darbietung dar. Eine Autorenlesung vor Publikum kann jedoch theaterähnlich sein, weshalb mit den Lesungen bewirkten Umsätze gem. § 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegen können. ...lesen Sie mehr