Erbschaftsteuer: Ermittlung des Wertes einer Beteiligung an einer nicht gewerblich tätigen KG
Für die Wertfeststellung von Anteilen an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft fungiert § 151 Abs. 1 Nr. 4 BewG als Auffangtatbestand. Es muss eine Wertermittlung für die einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden der vermögensverwaltenden Gesellschaft erfolgen, so dass eine gesonderte Bewertung des Übertragungsgegenstandes "Gesellschaftsanteil" ausscheidet. ...lesen Sie mehr