Keine Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei voreiliger Erbteilung
Erben, die Grundstücke bzw. Miteigentumsanteile an Grundstücken im Rahmen der Erbauseinandersetzung erhalten, danach aber tauschen, müssen für diesen Tauschvorgang Grunderwerbsteuer zahlen. Eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 GrEStG bleibt ihnen versagt. ...lesen Sie mehr