Spendenabzug bei Zuwendungen an eine im EU-/EWR-Ausland ansässige Stiftung
Die Anforderung eines bereits erstellten und bei der ausländischen Stiftungsbehörde eingereichten Tätigkeits- oder Rechenschaftsberichts durch die Finanzverwaltung bzw. durch das FG ist eine unionsrechtlich zulässige Maßnahme der Steueraufsicht. Es kann zwar nicht verlangt werden, dass die Zuwendungsbestätigung einer ausländischen Stiftung dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck gem. § 50 EStDV entspricht; es gehört jedoch zu den notwendigen Bestandteilen der Zuwendungsbestätigung, dass die ausländische Stiftung bescheinigt, sie habe die Spende erhalten, verfolge den satzungsgemäßen gemeinnützigen Zweck und setze die Spende ausschließlich satzungsgemäß ein. ...lesen Sie mehr