Verlustverrechnungsverbot bei steuerlicher Rückwirkung einer Einbringung
Laut BFH ist das Verlustverrechnungsverbot bei steuerlicher Rückwirkung einer Umwandlung nach § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG auch in Einbringungsfällen anzuwenden, in denen eine steuergestalterische Missbrauchsabsicht nicht vorliegt. Verfassungsrechtliche Bedenken weist der BFH dabei zurück. ...lesen Sie mehr