Erbschaftsteuer nach Insolvenzeröffnung: Bescheid gegenüber Insolvenzverwalter ist unwirksam
Ein gegenüber dem Insolvenzverwalter erlassener Erbschaftsteuerbescheid ist unwirksam, wenn die Erbschaftsteuer erst nach Insolvenzeröffnung entsteht. Die Annahme der Erbschaft nach § 83 Abs. 1 S. 1 InsO ist ein höchstpersönliches Recht des Schuldners. ...lesen Sie mehr