Kein ermäßigter Steuersatz für eBooks
Frankreich und Luxemburg dürfen auf die Lieferung elektronischer Bücher, anders als bei Büchern aus Papier, keinen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwenden. Die Lieferung elektronischer Bücher stellt eine "elektronisch erbrachte Dienstleistung" dar, für die die Mehrwertsteuerrichtlinie die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes ausschließt. ...lesen Sie mehr