Umsätze einer Internet-Apotheke
Die an Kassenpatienten von Internet-Apotheken gezahlten "Aufwandsentschädigungen" für die Mitwirkung der Patienten an ihrer von den Apotheken berufsrechtlich geschuldeten Beratung mindert nicht die Bemessungsgrundlage der steuerpflichtigen Versandhandelsumsätze gegenüber den Privatpatienten. Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich, weil die Patienten die Aufwandsentschädigungen nicht der Apotheke als Unternehmer mit Umsatzsteuerausweis in Rechnung stellen. ...lesen Sie mehr