Verkaufsaufschläge auf Reiseversicherungen unterliegen Versicherungsteuer - Schadenselbstbehalte der Reiseveranstalter nicht
Verkaufen Reiseveranstalter ihren Kunden Reiseversicherungen, so unterliegt der gesamte für das Versicherungspaket gezahlte Preis der Versicherungsteuer. Dies gilt nach auch dann, wenn der Reiseveranstalter nur einen Teil des Verkaufserlöses an das Versicherungsunternehmen abführt. Die von Reiseveranstaltern neben den Versicherungsprämien zusätzlich an den Reiseversicherer zu leistenden Schadenselbstbehalte unterliegen dagegen nicht der Versicherungsteuer. ...lesen Sie mehr