EuGH schränkt Recht zum Vorsteuerabzug einer Führungsholding ein
Aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des BFH hat der EuGH entschieden, dass einer Führungsholding kein Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen zusteht, die als unentgeltliche Gesellschafterbeiträge in ihre Tochtergesellschaften eingelegt werden. ...lesen Sie mehr