Vorerst keine Verspätungszuschläge für Steuererklärungen 2020
Die Finanzverwaltung sieht von der Festsetzung von Verspätungszuschlägen von Steuererklärungen für das Jahr 2020, die in beratenen Fällen nach dem 31.05.2022 aber vor dem Inkrafttreten des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes abgegeben werden, ab. ...lesen Sie mehr