Konkretisierungen zur Abschreibung von digitalen Wirtschaftsgütern
Nachdem das BMF am 26.02.2021 ein Schreiben zur verkürzten Nutzungsdauer von Computerhardware und Software veröffentlicht hatte, nimmt es nun zu Zweifelsfragen Stellung und ersetzt die bisherigen Ausführungen. Demnach stellt die Anwendung der kürzeren Nutzungsdauer keine besondere Form der Abschreibung, keine neue Abschreibungsmethode, keine Sofortabschreibung und auch kein steuerliches Wahlrecht dar. ...lesen Sie mehr