Antwortschreiben zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
Mit Schreiben vom 22.02.2022 modifizierte das BMF seine Ausführungen zur Annahme einer einjährigen Nutzungsdauer von Computerhardware und Software. Insb. durch die Aussage, die Anwendung der kürzeren Nutzungsdauer stelle kein steuerliches Wahlrecht dar, kamen Zweifel auf, ob damit ein Abweichen vom handelsbilanziellen Ansatz regelmäßig ausgeschlossen wäre. Dem begegnet nun das BMF mit einem Antwortschreiben an die Wirtschaftsverbände. ...lesen Sie mehr