Sperrfristverstoß bei Formwechsel einer Oberpersonengesellschaft
Laut BFH führt bei einer mehrstöckigen Personengesellschaft der Formwechsel der Obergesellschaft zu einem Sperrfristverstoß nach § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG, sodass für ein zuvor auf eine Untergesellschaft übertragenes Wirtschaftsgut rückwirkend der Teilwert anzusetzen ist. ...lesen Sie mehr