Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern
Das BMF reagiert auf die EuGH- bzw. BFH-Rechtsprechung und führt aus, in welchen Fällen die Finanzverwaltung von einer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne selbständigen Tätigkeit des Aufsichtsratsmitglieds ausgeht, so dass eine Unternehmereigenschaft zu bejahen ist. ...lesen Sie mehr