Zurückweisung von Einsprüchen gegen Zinsfestsetzungen bis 2018
Die obersten Finanzbehörden der Länder weisen per Allgemeinverfügung Einsprüche gegen Zinsfestsetzungen für Verzinsungszeiträume vor dem 01.01.2019 zurück, soweit mit dem Einspruch die Verfassungswidrigkeit des Zinssatzes von 0,5 % pro vollen Monat geltend gemacht wurde. ...lesen Sie mehr