Darlehenszins bei nachrangingen, unbesicherten Gesellschafterdarlehen
Der BFH entschied, dass die gesetzlich angeordnete Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen bei der Ermittlung des fremdüblichen Darlehenszinses für ein unbesichertes Gesellschafterdarlehen einem Risikozuschlag bei der Festlegung der Zinshöhe zum Ausgleich der fehlenden Darlehensbesicherung nicht entgegensteht. ...lesen Sie mehr