Hohe Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen ab 2014 verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Beschluss vom 08.07.2021 (Az. 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17), dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen gemäß § 233a AO verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird. ...lesen Sie mehr