Handlungsbedarf für PIE-Unternehmen: Ab 2022 Trennung von Prüfung und Beratung
Ab 2022 ist aufgrund der Neuregelungen im sog. Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz die Erbringung von Steuerberatungsleistungen durch den Abschlussprüfer ausgeschlossen und auch die Erbringung sonstiger Beratungsleistungen wurde weiter eingeschränkt. Für sog. PIE-Unternehmen, die bisher Prüfung und Beratung in einer Hand durchführen ließen, besteht kurzfristiger Handlungsbedarf. ...lesen Sie mehr