Personengesellschaft und umsatzsteuerliche Organgesellschaft
Der EuGH widerspricht der restriktiven Auffassung der Finanzverwaltung zur Einbeziehung einer Personengesellschaft in eine Umsatzsteuerorganschaft. Es ist unzulässig, bei der Qualifikation einer Personengesellschaft als Organgesellschaft die finanzielle Eingliederung einschränkend auszulegen. ...lesen Sie mehr