Kurzarbeitergeld bei Ermittlung der erbschaftsteuerlichen Lohnsumme
Zur Ermittlung der erbschaftsteuerlichen Lohnsumme bei inländischen Gewerbebetrieben ist der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Lohn- und Gehaltsaufwand heranzuziehen. Eine Kürzung um ein ausgezahltes Kurzarbeitergeld ist laut die Finanzverwaltung nicht erforderlich. ...lesen Sie mehr