BFH zur Konzernklausel nach § 6a GrEStG Der BFH bejaht - entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung - in mehreren Urteilen die Anwendung der Konzernklausel nach § 6a GrEStG. ...lesen Sie mehr
BMF zum Merkmal des zusätzlich gewährten Arbeitslohns Im Vorgriff auf eine geplante Gesetzesänderung definiert nun das BMF das Merkmal des zusätzlich gewährten Arbeitslohns neu. ...lesen Sie mehr
Zusätzlich gewährter Arbeitslohn: Gesetzesänderung geplant Als Reaktion auf die für Arbeitnehmer günstige Rechtsprechung des BFH soll eine gesetzliche Regelung zum Merkmal des zusätzlich gewährten Arbeitslohns eingeführt werden. ...lesen Sie mehr
Gewerbeverlust bei Betriebsverpachtung Ein vortragsfähiger Gewerbeverlust kann weiterhin genutzt werden, solange eine Betriebsaufspaltung andauert. ...lesen Sie mehr
Erteilung neuer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in den Niederlanden Laut Mitteilung der niederländischen Behörden erhalten dort registrierte Einzelunternehmer eine neue Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), die ab dem 1.1.2020 verpflichtend bei innergemeinschaftlichen Umsätzen zu verwenden ist. ...lesen Sie mehr
Einkünftekorrektur bei nicht fremdüblichen Bedingungen Gewinnminderungen in Zusammenhang mit Darlehen, die an nahestehende Personen ohne Gewährung von Sicherheiten vergeben wurden, können nach der geänderten, aber inzwischen manifestierten Rechtsprechung des BFH korrigiert werden. ...lesen Sie mehr
Privatnutzung betrieblicher Elektrofahrräder Sofern die Überlassung betrieblicher (Elektro-) Fahrräder auch zur privaten Nutzung durch den Arbeitnehmer nicht ohnehin bereits lohnsteuerfrei ist, gewährt die Finanzverwaltung ab 2020 eine deutliche Steuervergünstigung durch eine reduzierte Bemessungsgrundlage. ...lesen Sie mehr
Steuerliche Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungskonform Das Bundesverfassungsgericht weist verfassungsrechtliche Zweifel an der nur eingeschränkten steuerlichen Berücksichtigung von Erstausbildungskosten zurück. ...lesen Sie mehr
JUVE-Top 25 Steuerarbeitgeber: Ebner Stolz rangiert unter den Top 25 Laut Umfrage der Branchenzeitschrift JUVE Steuermarkt belegt Ebner Stolz Rang 17 in der Liste der 25 beliebtesten Steuerarbeitgeber und liegt damit vor allen Big-Four-Gesellschaften. Vor allem die Work-Life-Balance bewerteten die Umfrageteilnehmer positiv. ...lesen Sie mehr
Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags Die Große Koalition setzte eines der im Koalitionsvertrag vereinbarten steuerpolitischen Ziele um. Ab 2021 werden rund 90 % der zur Einkommensteuer veranlagten Steuerpflichtigen nicht mehr mit dem Solidaritätszuschlag belastet. ...lesen Sie mehr