Anwendung des § 15a EStG bei vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaften
Der BFH entschied bereits 2014, wie die Verlustausgleichsbeschränkung des § 15a EStG auf vermögensverwaltende Kommanditgesellschaften mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung anzuwenden ist. Nun äußert sich das BMF dazu. ...lesen Sie mehr