Fristverlängerung bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen: nicht in Deutschland!
Seit 1.7.2020 besteht grundsätzlich eine Mitteilungspflicht bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen. Der Rat der EU räumt den Mitgliedstaaten nun die Möglichkeit ein, die für die Mitteilungen vorgesehenen Fristen um sechs Monate zu verschieben. Deutschland will dem Vernehmen nach davon aber keinen Gebrauch machen. ...lesen Sie mehr