Eingeschränkte Anwendung des 90 %-Verwaltungsvermögenstests
Die Finanzverwaltung folgt der BFH-Rechtsprechung und lässt bei der Anwendung des 90 %-Tests eine Verrechnung von betrieblich veranlassten Schulden mit Finanzmitteln unter bestimmten Voraussetzungen zu. ...lesen Sie mehr