Bruchteilsgemeinschaft kein Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne
Nicht die Bruchteilsgemeinschaft, sondern vielmehr deren Gemeinschafter sind als Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne anzusehen. Zu diesem Ergebnis kommt der BFH und ändert seine bislang vertretene Rechtsauffassung. ...lesen Sie mehr