Verlustnutzungsbeschränkung § 8c Abs. 1 KStG: Vorläufiger Rechtsschutz
Das FG Hamburg hat bereits mit Beschluss vom 29.8.2017 (Az. 2 K 245/17) dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die Regelung zum vollständigen Verlustuntergang einer Kapitalgesellschaft bei Übertragung von mehr als 50 % der Anteile an der Gesellschaft (§ 8c Abs. 1 Satz 2 KStG) verfassungskonform ist (Az. des BVerfG: 2 BvL 19/17). ...lesen Sie mehr