§ 50d Abs. 3 EStG 2007 nicht mit EU-Recht vereinbar
Nach der bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2011 anwendbaren Fassung des § 50d Abs. 3 EStG 2007 wurde einer ausländischen Gesellschaft der aus einer Richtlinie oder den DBA-Regelungen ergebende Anspruch auf völlige oder teilweise Entlastung von Quellensteuer verwehrt, soweit an der Gesellschaft Personen beteiligt waren, denen die Erstattung oder Freistellung nicht zustände, wenn sie die Einkünfte unmittelbar erzielten. ...lesen Sie mehr