Realteilungsgrundsätze in weiteren Fällen anwendbar
Wird der Betrieb einer Personengesellschaft von den bislang beteiligten Gesellschaftern in jeweils getrennten Unternehmen weitergeführt, sichern die Realteilungsgrundsätze die Steuerneutralität dieses Vorgangs. Der BFH wendet die Grundsätze nun jedoch in weit mehr Fällen an. ...lesen Sie mehr