Finanzausschuss des Bundesrats: Vorschlag zur Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen
Laut Großem Senat des BFH verstößt der Sanierungserlass gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (BFH-Beschluss vom 28.11.2016, Az. GrS 1/15). Mit diesem Erlass (BMF-Schreiben vom 27.3.2003, BStBl. I 2003, S. 240) hat die Finanzverwaltung im Wege der Billigkeitsregelung Sanierungsgewinne unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei belassen. Der Finanzausschuss des Bundesrats empfiehlt in seiner Stellungnahme des Bundesrats zur geplanten Lizenzschranke eine gesetzliche Regelung. ...lesen Sie mehr