BFH: Doppelter Abzug des Höchstbetrags bei häuslichem Arbeitszimmer möglich
Bislang vertrat der BFH die Auffassung, dass der auf 1.250 Euro begrenzte Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer objektbezogen und damit nur einmalig pro Arbeitszimmer in Betracht kommt. An dieser Rechtsprechung hält der BFH nicht mehr fest. Vielmehr wendet er nun den Höchstbetrag personenbezogen an. ...lesen Sie mehr