Zur Rückabwicklung der Verlagerung der Steuerschuld in sog. Bauträger-Fällen
Ein Bauträger schuldet die Umsatzsteuer aus den von ihm bezogenen Bauleistungen solange, bis er den Steuerbetrag an die leistenden Bauunternehmer bezahlt hat, wenn er rechtsirrig von einer nach § 13b Abs. 5 S. 2, Abs. 2 Nr. 4 UStG bestehenden Umkehr der Steuerschuldnerschaft ausgegangen ist. ...lesen Sie mehr