Anschaffungskosten von Optionsscheinen als Anschaffungsnebenkosten von durch Ausübung einer Option erworbenen Aktien?
Zu den Anschaffungsnebenkosten von durch Ausübung einer Option erworbenen Aktien gehören grundsätzlich nicht die Anschaffungskosten der Optionsscheine. Die Anschaffung durch Ausübung eines Bezugsrechts durch Ansatz des Basispreises zzgl. des Buchwertes des eingesetzten Optionsgutes als Anschaffungskosten ist als erfolgsneutral zu behandeln. Nur diese Auffassung entspricht dem Prinzip der Ergebnisneutralität von Anschaffungsvorgängen. ...lesen Sie mehr