Abgrenzung der steuerbaren Veräußerung eines Patents von einer sog. "Zufallserfindung"
Wird ein Steuerpflichtiger wiederholt erfinderisch tätig, sei es, um auf den erfinderischen Gedanken zu kommen, sei es um die Verwertungsreife einer Erfindung zu fördern, so ist die vorübergehende Tätigkeit auch dann nachhaltig, wenn der Steuerpflichtige letztlich nur eine Erfindung macht. Ein niedriger Verkaufspreis stellt die Gewinnerzielungsabsicht nicht in Frage. ...lesen Sie mehr