Prüfung der spanischen Regelung über Abschreibungen beim Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen
Das EuG hat einen Rechtsfehler begangen, als es die Entscheidungen der EU-Kommission, mit denen eine spanische Steuerregelung für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wurde, für nichtig erklärt hat. Es hat die Voraussetzung der Selektivität staatlicher Beihilfen, der zufolge es prüfen musste, ob die Kommission dargetan hat, dass die spanische Regelung über Abschreibungen beim Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen diskriminierend ist, nicht richtig angewandt. ...lesen Sie mehr