BFH zur Abfärbung gewerblicher Beteiligungseinkünfte
Der BFH bestätigt seine bisherige Rechtsauffassung zur Abfärbung gewerblicher Beteiligungseinkünfte ohne Berücksichtigung einer Geringfügigkeitsgrenze. Zudem vertritt er weiterhin seine Auffassung zur verfassungskonformen Auslegung des § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG, wonach eine Personengesellschaft, die infolge der Abfärbung gewerbliche Einkünfte erzielt, damit nicht zugleich als der Gewerbesteuer unterliegender Gewerbebetrieb gilt. ...lesen Sie mehr