Kein Sofortabzug bei Kompletterneuerung von Einbauküchen in Mietwohnungen
Wird in einer vermieteten Immobilie eine bereits vorhandene Einbauküche mit Spüle, Herd, Einbaumöbeln und Elektrogeräten komplett erneuert, sind die Aufwendungen nicht sofort als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abziehbar. Vielmehr wirken sich die Aufwendungen über einen Zeitraum von zehn Jahren im Wege der AfA aus. Zu diesem Ergebnis kommt der BFH mit Urteil vom 3.8.2016 und gibt damit seine bisherige Rechtsprechung auf. ...lesen Sie mehr