Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäudesanierung
Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen eines Gebäudes sind als anschaffungsnahe Herstellungskosten zu behandeln, wenn die Maßnahmen innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt wurden und die Nettokosten (ohne Umsatzsteuer) 15 % der Gebäudeanschaffungskosten übersteigen. Der BFH erläutert, welche Kosten unter den Begriff der anschaffungsnahen Herstellungskosten fallen. ...lesen Sie mehr